Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pflegekräfte
§ 1 Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Nutzung der App "Pflegeruf" (im Folgenden "App") durch die Pflegekräfte bzw. Pflegedienst bei dem die Pflegekräfte angestellt sind (im Folgenden "Pflegekräfte oder „Pflegedienst"). Die App wird betrieben von der Firma Pflegeruf, Lerchenweg 1, 25836 Osterhever (im Folgenden "Anbieter").
(2) Mit der Registrierung und Nutzung der App erklärt sich die Pflegekraft mit diesen AGB einverstanden.
(3) Die Pflegekraft ist auch im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Pflegeruf an die für sie geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen für Pflegeleistungen. Pflegeaufträge dürfen nur angenommen werden, soweit und nur dort, wo dies nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die App "Pflegeruf" vermittelt Pflegeaufträge zwischen Patienten und Pflegekräften. Die Pflegekraft kann über die App Pflegeaufträge annehmen und verwalten. Die Vermittlung erfolgt mittels der Pflegeruf-App, die der Anbieter für internetfähige mobile Endgeräte (im Folgenden „Endgeräte“) nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt.
(2) Der Anbieter übernimmt die Vermittlung der Pflegeaufträge, die Abrechnung sowie die Bereitstellung der Plattform für die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien. Zum Leistungsinhalt der App gehört nicht die hierfür erforderliche Nutzung des Internets. Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgerätes zur Nutzung der App und die Aktualität der erforderlichen Software hat die Pflegekraft eigenverantwortlich und auf ihre Kosten Sorge zu tragen.
(3) Die tatsächliche Durchführung und Haftung der Pflegeleistungen obliegen dem jeweiligen Pflegedienst.
§ 3 Registrierung und Pflegekraft-Konto
(1) Um die App nutzen zu können, muss sich die Pflegekraft zunächst registrieren. Hierzu sind die Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Berufsbezeichnung erforderlich. Weitere optionale Angaben können gemacht werden, um die Nutzung der App zu verbessern.
(2) Die Pflegekraft ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die persönlichen Daten aktuell zu halten.
(3) Das Nutzerkonto ist persönlich und darf nicht an Dritte übertragen oder weitergegeben werden.
(4) Die Pflegekraft ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich und hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ihr eine unbefugte Nutzung ihres Nutzerkontos bekannt wird.
(5) Die Pflegekraft darf die Pflegeruf-App nur dann nutzen, wenn sie alle erforderlichen Genehmigungen und Qualifikationen für die Erbringung von Pflegeleistungen besitzt und alle gesetzlichen Vorgaben für die Pflege erfüllt. Sollte der Pflegedienst diese Anforderungen nicht selbst erfüllen, darf er die App ausschließlich für unter ihrem Namen registrierte Pflegekräfte nutzen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Anbieter prüft die Qualifikation der registrierten Pflegekraft und schaltet diese erst nach dieser Überprüfung für die Annahme von Pflegeaufträgen frei.
(6) Der Anbieter behält sich vor über die Freischaltung einer Pflegekraft individuell zu entscheiden.
§ 4 Nutzung der App
(1) Die Pflegekraft kann über die App Pflegeaufträge annehmen oder ablehnen. Wenn die Pflegekraft innerhalb von 1 Stunde nicht reagiert, wird die Anfrage entfernt und an eine andere Pflegekraft weitergeleitet.
(2) Nach Annahme eines Pflegeauftrags kann die Pflegekraft eine Nachricht an den Patienten schreiben und die Details der Pflegeleistung einsehen.
(3) Die Pflegekraft verpflichtet sich, sämtliche vereinbarten Pflegeleistungen gewissenhaft, ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen. Dabei orientiert sie sich an den neuesten pflegefachlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie an aktuellen gesetzlichen und berufsbezogenen Vorgaben. Insbesondere verpflichtet sich die Pflegekraft, die anerkannten Hygienestandards einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten stets dem neuesten Stand der Hygienevorschriften entsprechen. Dies umfasst sowohl die persönliche Hygiene als auch die sachgemäße Handhabung von Pflegeutensilien und -materialien. Die Pflegekraft ist dafür verantwortlich, dass die erbrachten Leistungen stets den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen und unter Einhaltung aller geltenden Richtlinien durchgeführt werden.
(4) Die Pflegekraft hat am Ende des Pflegeauftrages die Möglichkeit eine Pflegedokumentation durchzuführen. Die Pflegekraft hat wahrheitsgemäß und fachlich zu dokumentieren.
(5) Die Pflegekraft hat die Pflegeruf-App so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an der App entstehen und der mit der Pflegeruf-App verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Die Pflegekraft wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Pflegeruf-App umgehen oder verändern.
(6) Alle Rechte an der Pflegeruf-App verbleiben beim Anbieter. Die Pflegekraft darf die zur Verfügung gestellte Pflegeruf-App nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder verbreiten.
(7) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder vertragliche Pflichten kann die Pflegekraft vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der App oder einzelner Funktionen ausgeschlossen werden.
§ 5 Abrechnung und Vergütung der Pflegeleistungen
(1) Die Abrechnung der durchgeführten Pflegeleistungen erfolgt zentral über den Anbieter. Der Anbieter behält dabei eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 30 % des Umsatzes der erbrachten Leistungen ein.
(2) Der verbleibende Betrag nach Abzug der Vermittlungsgebühr wird zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekraft aufgeteilt, bei der die Pflegekraft angestellt ist. Dabei erhält der Pflegedienst 60 % des Umsatzes der erbrachten Leistungen, während die Pflegekraft einen Anteil von 10 % erhält. Dieser Betrag stellt eine reine Provisionszahlung dar und ist nicht als Ersatz für den Pflegemindestlohn oder den Bruttostundenlohn zu verstehen. Die Pflegekraft erhält weiterhin ihren vertraglich vereinbarten Lohn vom Pflegedienst, unabhängig von der Provisionszahlung.
Das Arbeitsverhältnis sowie die Vergütungsregelungen zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekraft bleiben von diesen Bestimmungen unberührt. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Lohnzahlungen oder sonstigen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Pflegedienstes gegenüber der Pflegekraft.
(3) Die Auszahlung der Vergütung erfolgt nach erfolgreicher Durchführung der Pflegeleistung und nach Bestätigung durch den Patienten. Die Abrechnung und Auszahlung an die beteiligten Parteien erfolgen monatlich.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers ist dem Anbieter ein wichtiges Anliegen. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der App.
(2) Die Pflegekraft willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, die für die Vermittlung und Abwicklung der Pflegeleistungen notwendig sind, an die beteiligten Patienten und andere Dienstleister weitergegeben werden.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nicht für die Durchführung und Qualität der durch die Pflegekräfte erbrachten Pflegeleistungen.
(2) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Pflegekraft haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten resultieren. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße, pünktliche und qualitativ hochwertige Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen sowie die Einhaltung der geltenden pflegefachlichen, medizinischen und hygienischen Standards. Für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, haftet die Pflegekraft in vollem Umfang.
(4) Sollten Schäden durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet die Pflegekraft nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Der Pflegedienst ist verpflichtet für jede Pflegekraft, eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und aufrechtzuerhalten, um eventuelle Haftungsansprüche abdecken zu können. Auf Verlangen hat der Pflegedienst den Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zu erbringen.
§ 8 Verfügbarkeit der App
(1) Die Pflegekraft hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der App. Der Anbieter ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die mittels der App angebotenen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, auch ohne die Pflegekräfte individuell zu informieren.
§ 9 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Die Verantwortung für Inhalte, die die Pflegekraft auf der App veröffentlicht oder übermittelt, liegt allein bei der Pflegekraft. Dieser ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und dem Gebot der Sachdienlichkeit an Recht und Gesetz zu halten. Der Anbieter haftet in keiner Weise für solche Inhalte Dritter.
(2) Verstoßen Veröffentlichungen gegen die oben genannten Regeln, ist der Anbieter befugt, diese umgehend zu löschen.
§ 10 Kündigung und Löschung des Nutzerkontos
(1) Die Pflegekraft kann ihr Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter oder eine entsprechende Funktion in der App.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzerkonto zu löschen, wenn die Pflegekraft gegen diese AGB verstößt.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird die Pflegekraft rechtzeitig in geeigneter Weise informiert.
(2) Widerspricht die Pflegekraft den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
§ 13 Informationen zur Online-Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Schließung der Lücke gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt. Stand: 31.07.2024
§ 1 Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Nutzung der App "Pflegeruf" (im Folgenden "App") durch die Pflegekräfte bzw. Pflegedienst bei dem die Pflegekräfte angestellt sind (im Folgenden "Pflegekräfte oder „Pflegedienst"). Die App wird betrieben von der Firma Pflegeruf, Lerchenweg 1, 25836 Osterhever (im Folgenden "Anbieter").
(2) Mit der Registrierung und Nutzung der App erklärt sich die Pflegekraft mit diesen AGB einverstanden.
(3) Die Pflegekraft ist auch im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Pflegeruf an die für sie geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen für Pflegeleistungen. Pflegeaufträge dürfen nur angenommen werden, soweit und nur dort, wo dies nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die App "Pflegeruf" vermittelt Pflegeaufträge zwischen Patienten und Pflegekräften. Die Pflegekraft kann über die App Pflegeaufträge annehmen und verwalten. Die Vermittlung erfolgt mittels der Pflegeruf-App, die der Anbieter für internetfähige mobile Endgeräte (im Folgenden „Endgeräte“) nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt.
(2) Der Anbieter übernimmt die Vermittlung der Pflegeaufträge, die Abrechnung sowie die Bereitstellung der Plattform für die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien. Zum Leistungsinhalt der App gehört nicht die hierfür erforderliche Nutzung des Internets. Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgerätes zur Nutzung der App und die Aktualität der erforderlichen Software hat die Pflegekraft eigenverantwortlich und auf ihre Kosten Sorge zu tragen.
(3) Die tatsächliche Durchführung und Haftung der Pflegeleistungen obliegen dem jeweiligen Pflegedienst.
§ 3 Registrierung und Pflegekraft-Konto
(1) Um die App nutzen zu können, muss sich die Pflegekraft zunächst registrieren. Hierzu sind die Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Berufsbezeichnung erforderlich. Weitere optionale Angaben können gemacht werden, um die Nutzung der App zu verbessern.
(2) Die Pflegekraft ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die persönlichen Daten aktuell zu halten.
(3) Das Nutzerkonto ist persönlich und darf nicht an Dritte übertragen oder weitergegeben werden.
(4) Die Pflegekraft ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich und hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ihr eine unbefugte Nutzung ihres Nutzerkontos bekannt wird.
(5) Die Pflegekraft darf die Pflegeruf-App nur dann nutzen, wenn sie alle erforderlichen Genehmigungen und Qualifikationen für die Erbringung von Pflegeleistungen besitzt und alle gesetzlichen Vorgaben für die Pflege erfüllt. Sollte der Pflegedienst diese Anforderungen nicht selbst erfüllen, darf er die App ausschließlich für unter ihrem Namen registrierte Pflegekräfte nutzen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Anbieter prüft die Qualifikation der registrierten Pflegekraft und schaltet diese erst nach dieser Überprüfung für die Annahme von Pflegeaufträgen frei.
(6) Der Anbieter behält sich vor über die Freischaltung einer Pflegekraft individuell zu entscheiden.
§ 4 Nutzung der App
(1) Die Pflegekraft kann über die App Pflegeaufträge annehmen oder ablehnen. Wenn die Pflegekraft innerhalb von 1 Stunde nicht reagiert, wird die Anfrage entfernt und an eine andere Pflegekraft weitergeleitet.
(2) Nach Annahme eines Pflegeauftrags kann die Pflegekraft eine Nachricht an den Patienten schreiben und die Details der Pflegeleistung einsehen.
(3) Die Pflegekraft verpflichtet sich, sämtliche vereinbarten Pflegeleistungen gewissenhaft, ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen. Dabei orientiert sie sich an den neuesten pflegefachlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie an aktuellen gesetzlichen und berufsbezogenen Vorgaben. Insbesondere verpflichtet sich die Pflegekraft, die anerkannten Hygienestandards einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten stets dem neuesten Stand der Hygienevorschriften entsprechen. Dies umfasst sowohl die persönliche Hygiene als auch die sachgemäße Handhabung von Pflegeutensilien und -materialien. Die Pflegekraft ist dafür verantwortlich, dass die erbrachten Leistungen stets den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen und unter Einhaltung aller geltenden Richtlinien durchgeführt werden.
(4) Die Pflegekraft hat am Ende des Pflegeauftrages die Möglichkeit eine Pflegedokumentation durchzuführen. Die Pflegekraft hat wahrheitsgemäß und fachlich zu dokumentieren.
(5) Die Pflegekraft hat die Pflegeruf-App so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an der App entstehen und der mit der Pflegeruf-App verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Die Pflegekraft wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Pflegeruf-App umgehen oder verändern.
(6) Alle Rechte an der Pflegeruf-App verbleiben beim Anbieter. Die Pflegekraft darf die zur Verfügung gestellte Pflegeruf-App nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder verbreiten.
(7) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder vertragliche Pflichten kann die Pflegekraft vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der App oder einzelner Funktionen ausgeschlossen werden.
§ 5 Abrechnung und Vergütung der Pflegeleistungen
(1) Die Abrechnung der durchgeführten Pflegeleistungen erfolgt zentral über den Anbieter. Der Anbieter behält dabei eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 30 % des Umsatzes der erbrachten Leistungen ein.
(2) Der verbleibende Betrag nach Abzug der Vermittlungsgebühr wird zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekraft aufgeteilt, bei der die Pflegekraft angestellt ist. Dabei erhält der Pflegedienst 60 % des Umsatzes der erbrachten Leistungen, während die Pflegekraft einen Anteil von 10 % erhält. Dieser Betrag stellt eine reine Provisionszahlung dar und ist nicht als Ersatz für den Pflegemindestlohn oder den Bruttostundenlohn zu verstehen. Die Pflegekraft erhält weiterhin ihren vertraglich vereinbarten Lohn vom Pflegedienst, unabhängig von der Provisionszahlung.
Das Arbeitsverhältnis sowie die Vergütungsregelungen zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekraft bleiben von diesen Bestimmungen unberührt. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Lohnzahlungen oder sonstigen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Pflegedienstes gegenüber der Pflegekraft.
(3) Die Auszahlung der Vergütung erfolgt nach erfolgreicher Durchführung der Pflegeleistung und nach Bestätigung durch den Patienten. Die Abrechnung und Auszahlung an die beteiligten Parteien erfolgen monatlich.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers ist dem Anbieter ein wichtiges Anliegen. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der App.
(2) Die Pflegekraft willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, die für die Vermittlung und Abwicklung der Pflegeleistungen notwendig sind, an die beteiligten Patienten und andere Dienstleister weitergegeben werden.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nicht für die Durchführung und Qualität der durch die Pflegekräfte erbrachten Pflegeleistungen.
(2) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Pflegekraft haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten resultieren. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße, pünktliche und qualitativ hochwertige Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen sowie die Einhaltung der geltenden pflegefachlichen, medizinischen und hygienischen Standards. Für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, haftet die Pflegekraft in vollem Umfang.
(4) Sollten Schäden durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet die Pflegekraft nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Der Pflegedienst ist verpflichtet für jede Pflegekraft, eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und aufrechtzuerhalten, um eventuelle Haftungsansprüche abdecken zu können. Auf Verlangen hat der Pflegedienst den Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zu erbringen.
§ 8 Verfügbarkeit der App
(1) Die Pflegekraft hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der App. Der Anbieter ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die mittels der App angebotenen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, auch ohne die Pflegekräfte individuell zu informieren.
§ 9 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Die Verantwortung für Inhalte, die die Pflegekraft auf der App veröffentlicht oder übermittelt, liegt allein bei der Pflegekraft. Dieser ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und dem Gebot der Sachdienlichkeit an Recht und Gesetz zu halten. Der Anbieter haftet in keiner Weise für solche Inhalte Dritter.
(2) Verstoßen Veröffentlichungen gegen die oben genannten Regeln, ist der Anbieter befugt, diese umgehend zu löschen.
§ 10 Kündigung und Löschung des Nutzerkontos
(1) Die Pflegekraft kann ihr Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter oder eine entsprechende Funktion in der App.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzerkonto zu löschen, wenn die Pflegekraft gegen diese AGB verstößt.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird die Pflegekraft rechtzeitig in geeigneter Weise informiert.
(2) Widerspricht die Pflegekraft den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
§ 13 Informationen zur Online-Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Schließung der Lücke gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt. Stand: 31.07.2024